Inklusionsscheck NRW

Inklusionsscheck NRW

Gefördert werden durch das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen lokale und regionale Aktivitäten und Maßnahmen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen stärken und dadurch einen Beitrag zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens leisten. Dies sind insbesondere Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

 

Welcher Bereich wird gefördert? Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Wer kann eine Förderung beantragen? Natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich, beispielsweise Vereine, Organisationen und Initiativen
Bis wann kann ein Antrag gestellt werden? Bis spätestens 30.9. des jeweiligen Kalenderjahres
Wie hoch ist die Fördersumme? Die Fördersumme beträgt 2.000 Euro.
Benötige ich Eigenmittel? Nein, Eigenmittel werden nicht benötigt.
Welche Finanzierungsart hat das Förderprogramm? Die Förderung wird in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
Wer ist die Zielgruppe der geförderten Maßnahme? Menschen mit Behinderung gemeinsam mit Menschen ohne Behinderung

 

Was ist sonst noch wichtig?

  • Von besonderer Bedeutung ist die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen.
  • Außerdem muss das Projekt
    - in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden und
    - bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres abgeschlossen sein
    - und darf nicht von einer anderen öffentlichen Stelle gefördert werden.
  • Die geplanten Aktivitäten sollen - soweit erforderlich - barrierefrei ausgestaltet werden. Genauer gesagt sollen die Auffindbarkeit, der Zugang und die Nutzung für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein. Dies bezieht sich unter anderem auf bauliche, technische und kommunikative Barrieren.
  • Es können jährlich bis zu zwei Anträge auf Finanzierung von Maßnahmen gestellt werden.

Wer ist meine Ansprechperson für das Förderprogramm?

Ansprechpartner ist das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:


Tel.: 0211 855-3353 oder 0211 855-3336
E-Mail: inklusionsscheck[at]mags.nrw.de (inklusionsscheck[at]mags[dot]nrw[dot]de)

Wo finde ich weitere Informationen?

https://www.mags.nrw/inklusionsscheck
Die Informationen auf der Webseite liegen auch in leichter Sprache und in Gebärdensprache vor.

Rechtsgrundlage des Förderprogramms (Förderrichtlinie)