1.000 x 1.000 – Anerkennung für den Sportverein

Ein mit Linien in drei Felder unterteilter Fußballplatz aus der Vogelansicht.

1.000 x 1.000 – Anerkennung für den Sportverein

Die Landesregierung fördert über das Landesprogramm Maßnahmen von Sportvereinen mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Bezügen, die aktuelle sportpolitische Aspekte aufgreifen und gesellschaftlich relevant sind.
Pro Verein kann jeweils eine Maßnahme mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro gefördert werden. Das für Sport zuständige Ressort setzt jährlich Förderschwerpunkte fest. Die diesjährigen Förderschwerpunkte finden Sie nach Veröffentlichung auf der Seite des Landessportbunds NRW.

 

Welcher Bereich wird gefördert? Sport und Bewegung
Wer kann eine Förderung beantragen? Sportvereine, die Mitglied in einem Fachverband des LSB NRW sowie zugleich Mitglied im jeweiligen Stadt- bzw. Kreissportbund sind
Bis wann kann ein Antrag gestellt werden? Jährlich bis zum 31.05. über das Online-Förderportal des Landessportbundes NRW
Wie hoch ist die Fördersumme? Die Fördersumme beträgt 1.000 Euro.
Benötige ich Eigenmittel? Nein, die Einbringung von Eigenmitteln ist keine Voraussetzung.
Welche Finanzierungsart hat das Förderprogramm? Die Förderung wird in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
Wer ist die Zielgruppe der geförderten Maßnahme? u.a. Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderung

 

Was ist sonst noch wichtig?

  • Der Landessportbund NRW verwaltet die Mittel im Auftrag des Landes.
  • Die der Maßnahme zurechenbaren Ausgaben müssen mindestens 1.000 Euro betragen. Verwaltungsausgaben werden nicht bezuschusst.
  • Pro Jahr kann eine Maßnahme aus den unterschiedlichen Förderschwerpunkten gefördert werden. Die Maßnahme muss im Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. des Antragsjahres durchgeführt werden.
  • Die Zuwendung wird am 15. Oktober des Antragsjahres ohne Anforderung in einem Betrag ausgezahlt.
  • Bis zum 28. Februar des Folgejahres ist beim Landessportbund ein vereinfachter Verwendungsnachweis vorzulegen.

Wer ist meine Ansprechperson für das Förderprogramm?

Ansprechpartner für das Förderprogramm ist der Landessportbund NRW

Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V.
E-Mail: 1000x1000[at]lsb.nrw (1000x1000[at]lsb[dot]nrw)
Telefon: 0203 / 7381-900